Für Schulausflüge oder mehrtägige Klassenfahrten kommt in der Regel auf Sie als Eltern eine Kostenbeteiligung zu. Bei der zuständigen Stelle können Sie daher eine einmalige Leistung beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie hilfebedürftig im Sinne des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) – Grundsicherung für Arbeitsuchende – sind. Eine Unterstützungsleistung kommt ggf. auch dann in Betracht, wenn Sie die nötigen Kosten nicht vollständig aus Ihren eigenen Mitteln aufbringen können.
Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten nach SGB II
Ansprechpartner/in beim Landkreis Rotenburg (Wümme)
Jobcenter - Dienststelle BRV | |
Amtsallee 7 27432 Bremervörde Telefon: 04761 983-4646 Telefax: 04761 983-4699 E-Mail: jobcenter@lk-row.deHomepage: https://www.lk-row.de/jobcenter | Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
|
Jobcenter - Dienststelle ROW | |
Weicheler Damm 9-11 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-3728 Telefax: 04261 983-3799 E-Mail: jobcenter@lk-row.deHomepage: https://www.lk-row.de/jobcenter | Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
|
Jobcenter - Dienststelle Zeven | |
Bremer Straße 19 27404 Zeven Telefon: 04281 983-6749 Telefax: 02481 983-6750 E-Mail: jobcenter@lk-row.deHomepage: https://www.lk-row.de/jobcenter | Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
|
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.