Sachkundebescheinigung zur Haltung von Masthühnern Ausstellung

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Rotenburg (Wümme)
Herr Dr. Wendt (Samtgemeinde Tarmstedt, Sottrum, Bothel und Stadt Rotenburg und Visselhövede)
Amt / Bereich
Veterinäramt
Kreishaus Rotenburg (Wümme), Zimmer 138 N // 1. OG
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2372
Telefax: 04261 983-2398
E-Mail:
Frau Dr. Jungnitz (Samtgemeinde Geestequelle, Selsingen, Stadt Bremervörde, sowie die Einheitsgemeinde Gnarrenburg)
Amt / Bereich
Veterinäramt
Kreishaus Rotenburg (Wümme), Zimmer 130 N // 1. OG
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2370
Telefax: 04261 983-2398
E-Mail:
Frau Dr. Dubbels (Samtgemeinde Sittensen, Zeven und Fintel sowie Einheitsgemeinde Scheeßel)
Amt / Bereich
Veterinäramt
Kreishaus Rotenburg (Wümme), Zimmer 125 N // 1. OG
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2360
Telefax: 04261 983-2399
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Masthühner darf nur gewerblich halten, wer im Besitz einer gültigen Bescheinigung der zuständigen Stelle über seine Sachkunde (Sachkundebescheinigung) ist.

An wen muss ich mich wenden?

Die zuständige Behörde ist das Veterinäramt des Landkreises Rotenburg (Wümme).

Landkreis Rotenburg (Wümme)
Veterinäramt
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)

Voraussetzungen

Die Sachkundebescheinigung wird von der zuständigen Stelle erteilt, wenn der Antragsteller:

  • für den Erwerb der Sachkunde einen von der zuständigen Stelle anerkannten Lehrgang besucht hat und die Sachkunde im Rahmen einer erfolgreichen Prüfung durch eine Tierarzt nachweist

oder

  • seine Kenntnisse und Fertigkeiten bei der bei der tiergerechten Haltung von Masthühnern nachweist durch:
  • eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in den Berufen Tierwirt oder Tierwirtin Fachrichtung Geflügelhaltung oder Landwirt oder Landwirtin,
  • eine bis zum 30. Juni 1999 erfolgreich abgeschlossene Ausbildung im Beruf Hauswirtschafter oder Hauswirtschafterin mit dem Schwerpunkt ländliche Hauswirtschaft,
  • ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium oder Fachhochschulstudium im Bereich der Landwirtschaft oder Tiermedizin,
  • den Nachweis, dass er mindestens drei Jahre eigenverantwortlich und ohne tierschutzrechtliche Beanstandung einen Masthühnerbestand mit nicht weniger als 500 Masthühnern gehalten hat oder
  • eine Bescheinigung, mit der der erfolgreiche Abschluss einer von der zuständigen Behörde als gleichwertig anerkannten Prüfung belegt wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Nachweis über den Erwerb der Sachkunde
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Anträge / Formulare

Die Sachkundebescheinigung wird von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt.

Was sollte ich noch wissen?

Personen, die einen Nachweis der Sachkunde in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, der Türkei oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworben haben, bedürfen keiner Prüfung, soweit der Nachweis der Sachkunde den Anforderungen entspricht.

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